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Barrierefreie Internetseiten

LuftbildSeit 2004 gilt in Deutschland eine Gesetzesgrundlage, die Bundesbehörden vorschreibt, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierzu ist die BITV von 2002 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Darüber hinaus sind barrierefreie Internetseiten auch für modernste Geräte wie Handys und PDAs ohne Probleme lesbar. Auch Webreader, ohne die sich blinde Menschen im Internet kaum zurechtfinden und die Ihnen den zusätzlichen Service bieten, Internetseiten beispielsweise während der Autofahrt vorzulesen, arbeiten mit der gleichen Technik.

Mit dem Content Management System contentinum können Sie Ihre barrierefreie Internetseite komfortabel pflegen und aktualisieren.

Bei korrektem Einsatz des Content Management Systems entsteht valider XHTML-Code, der den Grundstein für einen barrierearmen Internetauftritt bildet. Mit wenig zusätzlichem Aufwand ist ein BITV-Testergebnis im Bereich von 90 bis 100 (von 100 möglichen) Punkten zu erreichen!

Mehr und mehr Landkreise und Kommunen aber auch Infoportale und Unternehmen setzen mittlerweile auf eine barrierearme Gestaltung ihrer Webseiten.

Referenzen aus unserem Kundenkreis bilden die beiden Kommunen Mainhausen und Mühlheim (beide im Kreis Offenbach).